Rechtsprechung
RG, 27.06.1918 - Rep. VI. 124/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriffe des Kraftfahrzeughalters.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Kraftfahrzeughalters bei zeitweiliger Nutzungsüberlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 222
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 91, 269, 270; 93, 222, 223; 127, 174, 175; BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333 [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58]; 87, 133, 135 [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]m.w.N.).